Rhein-Main Newsletter 12/08

Hans-Joachim Otto MdB

 

Vorsitzender des FDP-Bezirksverband Rhein-Main

1. Aktuelles

 

2. Pressemitteilung

 

3. Presseauswahl

 

4. Terminauswahl

 

5. Kommentar

 

6. Kontakt

1. Aktuelles

Liebe Parteifreunde und Parteifreundinnen, liebe interessierte Bürgerinnen und Bürger,

 

um die Kultur- und Medienpolitik in Deutschland zu stärken, wurde vor zehn Jahren der Bundestagsausschuss für Kultur und Medien ins Leben gerufen. Die konstituierende Sitzung fand am 13. November 1998 statt.
Drei Jahrzehnte lang hatte es kein solches parlamentarisches Gremium gegeben, das sich um kultur- und medienpolitische Angelegenheiten von nationaler Bedeutung kümmert. Genauer gesagt handelte es sich somit nicht um die Neugründung eines noch nie da gewesenen Ausschusses, sondern um die Wiedereinführung eines bereits in der Vergangenheit existierenden Gremiums. Denn bereits von 1949 bis 1969 existierte ein Ausschuss für Kunst und Kultur. Nach 1969 wurde ein entsprechendes Gremium allerdings 30 Jahre lang nicht mehr für notwendig befunden, was dazu führte, dass die Politikbereiche Kultur und Medien - zumindest auf Bundesebene - in dieser Zeit in der Öffentlichkeit nicht mehr präsent waren.
Sie erkennen aus diesen Worten meinen Enthusiasmus im Hinblick auf den Ausschuss - auch was seine Effektivität angeht. Nach 1998 und 2002 durchlebt er seit 2005 bereits seine dritte Wahlperiode. Er tagte dabei insgesamt in 250 Sitzungen und hat 75 Beschlussempfehlungen sowie 320 Ausschussdrucksachen vorgelegt. Auch die personelle Besetzung des Ausschusses spricht dafür, dass wir es bei Kultur- und Medienpolitik nicht mit "Orchideenthemen" zu tun haben. Immerhin zwei amtierende Parteivorsitzende, der Bundesvorsitzende der Jungen Union und zwei amtierende stellvertretende Bundestagpräsidenten gehören dem Gremium an. Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert und Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann gehörten ebenfalls zum Kreise der Ausschussmitglieder.
Ich persönlich bin mir sicher, dass wir dank der Arbeit dieses Gremiums auf dem richtigen Weg sind, um zur Stärkung von Kunst und Kultur als tragende Säule der Gesellschaft beizutragen. Gerade als Vorsitzenden macht es mich stolz, etwas dazu beitragen zu können.

 

In Frankfurt habe ich mich diesen Monat einmal mehr mit der zweifelhaften Vergabepolitik der Schwarz-Grünen Römerkoalition beschäftigt. Dieses Mal jedoch möchte ich ausnahmsweise ein großes Lob Richtung Schwarz-Grün aussprechen. Denn nach viel zu langem Zögern will der Magistrat nun doch die europaweite Ausschreibung für das Altstadt-Areal. Schwarz-Grün kommt also endlich zur Vernunft.
Dieses Beispiel macht deutlich, dass offenbar eine Menge Geduld vonnöten ist, bis auch der Magistrat weise Entscheidungen fällt; ganz nach dem Motto: „Die Hoffnung stirbt zuletzt".
Aber mal ernsthaft: Wie oft will die Stadt Frankfurt noch den Versuch starten, sich über Wettbewerbsvorschriften hinwegzusetzen? Bereits vor einem knappen halben Jahr hatte ich vor den rechtlichen Konsequenzen im Falle einer Direktvergabe einer Erbpacht für die Altstadtgrundstücke an den städtischen Wohnungsbaukonzern ABG-Holding gewarnt.
Schon damals habe ich auch gemutmaßt, dass die Absicht der Stadt, durch die Direktvergabe eine zeitliche Beschleunigung zu erreichen, höchstwahrscheinlich ins Gegenteil verkehrt wird. Genau so ist es nun eingetreten: Ein halbes Jahr ist verstrichen und nichts ist geschehen.
Der effiziente Umgang mit öffentlichen Mitteln kann nur gelingen, wenn die bestehenden Wettbewerbsvorschriften eingehalten werden. Daher hoffe ich, dass die - wenn auch zu späte - Entscheidung für die europaweite Ausschreibung kein Einzelfall ist. In Zukunft erhoffe ich mir mehr Vernunft beim Magistrat.

 

Über Fragen, Anregungen, Kommentare und auch Kritik an wahlkreis@hansjoachimotto.de freue ich mich sehr.
Herzlich, Ihr Hans-Joachim Otto.

 

2. Pressemitteilung

3. Presseauswahl

4. Terminauswahl

Datum                       Termininhalt
01.12.08 Besuch des 2.Liga-Lokalderbys FSV-Frankfurt gegen Mainz 05
02. - 05.12.08 Sitzungswoche Deutscher Bundestag
05.12.08 Rede auf der FDP-Mitgliederversammlung Wetterau, Friedberg
06.12.08 Besuch der Fußball-Bundesligabegegnung Eintracht Frankfurt gegen VFL Bochum
08.12.08 Rede auf dem Adventsempfang FDP-Kreisverband Groß-Gerau, Rüsselsheim
10.12.08 FDP-Bezirksvorstand, Oberursel
12.12.08 Kulturstiftung des Bundes, Berlin
12.12.08 FDP-Landesvorstand, Niedernhausen
13.12.08 FDP-Landsparteitag, Niedernhausen
15.12.08 FDP-Bundesvorstand, Berlin
16. - 19.12.08 Sitzungswoche Deutscher Bundestag
20.12.08 Infostand Freßgass', Frankfurt
24. - 31.12.08 Weihnachtsurlaub

5. Kommentar

Gewissen ad acta?

von Lynkeus

 

Im Zusammenhang mit den innerparteilichen Querelen in der SPD und dem Versuch der gescheiterten Frau Ypsilanti, Regierungschefin zu werden, ist die Gewissensfrage in der Öffentlichkeit erörtert worden. Was bedeutet die Gewissensfrage für einen Politiker heute? Für einen Abgeordneten?

Für die oder den Abgeordneten ist das völlig klar. Der oder die von den Bürgern gewählte Abgeordnete ist lediglich seinem/ihrem Gewissen gegenüber verantwortlich - das sagt das Grundgesetz. Ohne Wenn und Aber. Viele Sozialdemokraten in Hessen haben offensichtlich in der Schule gefehlt, als dieser Verfassungsgrundsatz erörtert wurde. Oder die Lehrer haben vergessen, dieses Thema im Unterricht zu behandeln. Auch möglich.

Frau Ypsilanti und ihr getreuer Paladin Scheer wollten an die Macht, und dazu war ihnen jedes Mittel recht. Nicht nur, dass sie mit einer Linksduldung und den damit verbundenen Forderungen in Hessen einen Deal eingehen wollten, der wirtschaftliches Wachstum gefährdet und Milliarden an Belastungen für die kommenden Generationen bedeutet hätte, sondern auch mit Linksfunktionären, die ein latent kritisches Verhältnis zur Verfassung haben, in „Demokratiefragen" einig waren. Zu dem Bekenntnis einer mutigen SPD-Abgeordneten, angesichts der DDR-Erfahrungen mit der DDR-Linken keinem Bündnis mit ihnen zustimmen zu können, gehörte der Charakter einer Frau Metzger, alle innerparteilichen Mobbereien durchzustehen.

Drei Landtagsabgeordnete der SPD teilten ihre Ablehnung des Linksaußenkurses von Ypsilanti einen Tag vor der Ministerpräsidentenwahl mit. Sie hätten auch klammheimlich bei Abstimmung im Plenum reagieren können. Wie auch immer, die Abgeordneten haben entsprechend der verfassungsmäßig garantierten Gewissensentscheidung gehandelt. Offenbar von diesem Recht nichts zu wissen, begann die Hatz der SPD-Funktionäre gegen die vier Abgeordneten in der Art, wie sie in „Volksdemokratien" Usus ist. Sie dauerte solange, bis die Gefahr einer Wahlanfechtung auch in den linken Köpfen begriffen wurde.

Die hessischen Vorgänge werden in der Geschichte der parlamentarischen Demokratie in Deutschland festgehalten werden. Das ist für die Zukunft von Bedeutung, denn für alle Demokraten ist bestätigt, die Gewissensentscheidung gilt unverändert als fester Verfassungsgrundsatz.

Es bleibt also dabei, dass auch sozialdemokratische Landtagsabgeordnete künftig ihr Gewissen beim Betreten des Hessischen Landtags nicht beim Pförtner abgeben müssen. Für Liberale war und bleibt dies selbstverständlich.

 

6. Kontakt

Hier können Sie meine Mitarbeiter und mich erreichen:

 

im Wahlkreis:
Hans-Joachim Otto MdB
Wiesenau 36
D-60323 Frankfurt am Main

Fon: (069) 971 60-204
Fax: (069) 971 60-222
Email: wahlkreis@hansjoachimotto.de

 

in Berlin:
Hans-Joachim Otto MdB
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin

Fon: (030) 227 73690
Fax: (030) 227 76690
Email: hans-joachim.otto@bundestag.de

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